Thailands Börsenaufsichtsbehörde hat ihre Vorschriften zum Nettokapital in Bezug auf Digitalanlagen überarbeitet.
Gemäß einem von der Bangkok Post am 18. November herausgegebenen Bericht erlaubt die Börsenaufsichtsbehörde Thailands nun auch Firmen, die mit elektronischen Vermögenswerten arbeiten, den Marktwert dieser Werte in die Bewertung ihrer Nettokapitalausstattung einfließen zu lassen.
Mit den neuen Richtlinien wird dem steigenden Volumen an Thai-Börsen Rechnung getragen. Der Bangkok Post zufolge kam es nach den Präsidentenwahlen in den USA an der Wertpapierbörse von Thailand zu einem Wert von 5,5 Milliarden US-Dollar an einem Handelstag, während das Volumen der an den thailändischen Terminbörsen gehandelten Futures-Kontrakte auf eine Million pro Tag angestiegen ist.
Die Neuregelung bezweckt, die steigenden Umsätze zu unterstützen, da sie es Wertschriften- und Derivatebrokern ermöglicht, ihre Verwaltung der Liquidität zu verbessern.
Nach Aussage der Bangkok Post sehen die neuen Regulierungen einen an der Qualität der Bestände orientierten Abzug vor. „Der höchste Betrag, der für digitale Anlagen zum [Nettokapital] der Unternehmen berechenbar ist, entspricht 50% des Anlagenwertes“, bemerkt der Bericht.
Zudem verlangt die SEC von Sicherheitsunternehmen, die Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte bereitstellen, dass sich mehr als 1% der digitalen Kundenvermögenswerte in den cold Wallets und mehr als 5 % der Assets in Online-Speichersystemen wie hot Wallets befinden.
Die Thai-Regierung hat die gesetzlichen Bestimmungen angepasst, um die expandierende inländische Kryptobranche zu unterstützen. So hat die thailändische SEC im August 2020 Südkoreas Börse UpBit vorläufige vier Zulassungen erteilt, die es ermöglichen, Kryptodienste für Kunden in Thailand anzubieten. Vergangenes Jahr genehmigte das Gremium die Tochtergesellschaft der Seamico Securities, SE Digital, als ersten Anbieter von Portalen mit Coin-Angeboten in Thailand.