Lokale Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Währungen, einschließlich Banken, müssen sich demnächst nach den neuen Regeln der spanischen Zentralbank registrieren lassen.
Ein elektronisches Register ist für Organisationen erforderlich, die eine VASP-Registrierung aus Gründen der Geldwäschebekämpfung (AML) beantragen, so die am Montag veröffentlichten Nachrichtenberichte.
Die spanische Zentralbank hat am 19. Oktober Anweisungen für den Handel mit Kryptowährungen und deren Verwahrung herausgegeben und darauf hingewiesen, dass „alle Personen und Organisationen, die Dienstleistungen für den Austausch virtueller Währungen anbieten“, wie den Handel mit Kryptowährungen und deren Verwahrung, verpflichtet sind, sich in dem Register zu registrieren.
Unabhängig davon, ob sie bei der Bank von Spanien oder anderen angeschlossenen Behörden registriert sind oder nicht, müssen sich VASPs laut der Regulierungsbehörde registrieren.
Die Institutionen müssen sich auch dann registrieren, wenn ihre Endkunden außerhalb Spaniens ansässig sind, so die offizielle Erklärung. Die Verwendung des elektronischen Registrierungsformulars wird dringend empfohlen, obwohl die Registrierung auch auf dem Postweg oder auf anderem Wege erfolgen kann, so die Zentralbank.
Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden in den Leitlinien sowohl legale Unternehmen als auch Privatpersonen ausdrücklich aufgefordert, Berichte einzureichen, in denen sie ihre Bemühungen zur Verhinderung solcher Verbrechen sowie Informationen über ihre Kunden darlegen.
Durch die Analyse von Daten und die Bewertung möglicher Risikovariablen, wie z. B. die Kundenkategorien von VASPs und die Länder, in denen sie tätig sind, sowie ihre Waren und die Ziele ihrer Geschäftsbeziehungen, will die Bank von Spanien fundierte Entscheidungen treffen.