Die EU-Kommission hat eine neue Gesetzesvorlage vorgelegt, welche die Dienstleister von Kryptowährungen dazu zwingt, zusätzliche Geldwäsche-Informationen von denen zu erheben, die eine Kryptowährung für Geldüberweisungen nutzen. Erklärter Sinn dieses Antrags ist es, die Ausbreitung von Geldwäscheaktivitäten in der Europäischen Union zu unterbinden.
Gemäß diesem Antrag müssen Dienstanbieter, die Transfers durchführen, Überweisungen mit dem Namen des Auftraggebers, der Nummer des Kontos, dem Ort, an dem sich das Konto befindet, sowie dem Ort, an dem die Transaktion abgewickelt wird, vornehmen. Die Anschrift des Absenders, die offizielle Personaldokumentennummer, die Kundennummer oder Datum und Geburtsort wären gemäß dem Entwurf ebenfalls erforderlich. Ebenso müssten Dienstleister gewährleisten, dass der Name sowie die Kontonummer des Empfängers der Überweisung hinzugefügt werden, sowie Informationen darüber, wo das jeweilige Konto existiert. Außerdem müsste der Dienstleister für Krypto-Vermögenswerte des Begünstigten Prozeduren einrichten, um festzustellen, ob die Daten des Auftraggebers des Transfers angegeben sind oder fehlen.
Um die Effizienz von Zahlungssystemen und Dienstleistungen für den Transfer von Krypto-Vermögenswerten nicht zu stören und um das Potenzial von kleinen Geldtransfers gegenüber dem Risiko abzuwägen, dass die Transaktionen aufgrund zu strenger Anforderungen an die Identifizierung in den Hintergrund gedrängt werden,“ so der Vorschlag der Kommission, „würden zusätzliche Informationsanforderungen in Gang gesetzt, wenn ein Transfer 1.000 Euro übersteigt oder wenn eine Serie von Zahlungen miteinander verknüpft zu sein scheint und die Gesamtsumme 1.000 Euro überschreitet.