Der Stand der Kryptowährungsregulierung hat in Russland eine andere Wende genommen, als ein Gericht die landesweit größte Sparkasse dazu aufforderte, das Konto eines Bitcoin (BTC)-Händlers erneut zu unterstützen.
Das Bezirksgericht Swerdlowsk, ein Gerichtshof in Russlands viertgrößter Stadt Jekaterinburg, ordnete an, dass Sber, ehemals Sberbank, die Konten eines in den Bitcoin-Handel involvierten Kunden freigibt, so eine amtliche Bekanntmachung vom Montag. Die Bankkonten des Kunden verarbeiteten mehrere Geschäfte im Rahmen des Handels mit Kryptowährung an Börsen von Mai bis August 2020.
Sber blockierte den Zugriff der Person auf ihre Konten unter Hinweis auf die verdächtigen Aktivitäten und die Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung. Außerdem weigerte sich das Kreditinstitut, den Service wieder aufzunehmen, als der Kunde versuchte, den Zugriff auf sein Konto zurückzugewinnen, indem er ausführliche Angaben zu seinen Bitcoin-Trades auf Kryptobörsen machte.
Später reichte der Klient eine Klage bei einem städtischen Gericht und eine Berufung beim Bezirksgericht Swerdlowsk ein und bezichtigte Sber der Nichteinhaltung von Verbraucherschutzrechten.
Dem jüngsten Urteil des Swerdlowsker Regionalgerichts nach hatte Sber keinen Anlass, den Kontenservice weiterhin zu blocken und den Kundenzugang zum Remote Banking und zu den Bankkarten zu begrenzen, obwohl der Kunde „die ökonomische Bedeutung der Geschäfte offen gelegt und die Herkunft der Mittel angegeben hatte.“
Das Urteil besagt, dass Sber die Bankkarten des Kunden entsperren und die Fernbanking-Dienste wieder zulassen muss, und ordnete außerdem an, dass dem Kunden seine Prozesskosten zu ersetzen sind. Das Urteil wies den Anspruch des Mandanten auf immateriellen Schäden mit der Begründung zurück, der Kläger habe sein Bankkonto und seine Bankkarten nicht zu einem Zweck benutzt, der einen Ersatz für immateriellen Schäden im Rahmen der Eigentumsverletzung zuließe.