Das spanische Finanzministerium unter Leitung von María Jesús Montero plant, die Kontrolle über die Verfolgung von Kryptowährungen im Land auszuweiten, um digitale Vermögenswerte zur Begleichung von Steuerschulden beschlagnahmen zu können.
Dazu werden gesetzliche Änderungen am Allgemeinen Steuergesetz, insbesondere an Artikel 162, vorgenommen. Verschiedene Berichte deuten darauf hin, dass diese Maßnahme der spanischen Steuerbehörde ermöglichen soll, digitale Vermögenswerte zu identifizieren und zu beschlagnahmen, um ausstehende Steuerschulden zu begleichen.
Spanisches Finanzministerium verstärkt Kampf gegen Steuerhinterziehung
Eine königliche Verordnung, die am 1. Februar in Kraft trat, erweitert den Kreis der Stellen, die mit der Steuereintreibung beauftragt werden können. Bislang waren ausschließlich Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften gegenüber dem Finanzministerium rechenschaftspflichtig.
Darüber hinaus will das Finanzministerium den Kampf gegen Steuerhinterziehung verstärken. Dazu verpflichtet es Banken und elektronische Geldinstitute, über sämtliche Kartenaktivitäten zu berichten.
Schnelles Tempo der Änderungen wirft regulatorische Fragen auf
Das Tempo, mit dem diese Änderungen umgesetzt werden, wirft einige regulatorische Fragen auf. Spanien versucht, bei der Regulierung von Kryptowährungen mit mehreren Leitlinien proaktiv vorzugehen.
Ein Bericht des spanischen Ministeriums für Erziehung und digitalen Wandel vom Oktober letzten Jahres besagt, dass die Markets in Crypto-Asset Regulation (MiCA), die erste umfassende EU-Krypto-Verordnung, bereits im Dezember dieses Jahres auf nationaler Ebene umgesetzt werden soll. Dies wäre sechs Monate vor der offiziellen Frist.
Spanische Aufsichtsbehörde setzt Anmeldefrist für Steueramnestie im März fest
Spanische Staatsbürger, die Krypto-Vermögenswerte auf nicht-spanischen Plattformen halten, müssen sich bis Ende März bei den Steuerbehörden offenbaren. Der Einreichungszeitraum für die Erklärung nach Formular 721 begann am 1. Januar dieses Jahres und endet am 31. März. Unternehmen und Privatpersonen sind verpflichtet, den Stand ihrer Krypto-Konten im Ausland zum 31. Dezember des vergangenen Jahres anzugeben.
Allerdings müssen nur Personen, deren Gesamtwert an Krypto-Vermögenswerten den Gegenwert von 50.000 € (umgerechnet etwa 54.000 $) übersteigt, ihre ausländischen Bestände deklarieren. Personen, die ihre Vermögenswerte in Self-Custody-Wallets aufbewahren, müssen ihre Bestände über das Standard-Vermögenssteuerformular 714 melden.
Fazit
Die neuen Maßnahmen des spanischen Finanzministeriums zur Überwachung und Beschlagnahmung von Kryptowährungen im Zusammenhang mit Steuerschulden werfen Fragen zu Datenschutz und Effektivität auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Akzeptanz und Nutzung von Kryptowährungen in Spanien auswirken.