Das Wichtigste in Kürze
Zahlreiche Anleger und Kunden von Handelsplattformen erhalten derzeit vermeintliche Abmahnschreiben und negative Bewertungen wegen angeblichen Anlagebetruges im Namen echter Anwaltskanzleien. Kriminelle geben sich beispielsweise als Kanzlei anwalt.de, broker-zahlt-nicht.de und ritschel-keller.de aus. Die Schreiben und Bewertungen sind gefälscht und enthalten ungeprüfte und erlogene Infos.
Wettstreit um Mandanten
Sobald eine neue große Handelsplattform in Deutschland öffentlich wird, beginnt ein Wettstreit dubioser Anwälte um potentiellen Mandanten. Über Rundbriefe, Fake-Bewertungen, Fake-Artikel oder eigens gegründete Anlegerschutzvereine wenden sie sich an Kunden von legitimen Handelsplattformen, wie CED Capital LTD, Bisonstuttgart, Styx Trade und vielen anderen. So können sie Hunderte, manchmal mehrere Tausend Mandanten einsammeln, davon überzeugen, dass man Betrugsopfer ist und für falsche Hoffnungen hohe Honorare verlangen.
Falsche Hoffnungen bei Geschädigten
Immer häufiger kommen die Hilfsangebote von Anwälten, die die Anleger in Panik versetzen, von einer (nicht begründeten) Betrugsmasche überzeugen und dann, durch falsche Hoffnungen sie in wirtschaftlich sinnlose Verfahren treiben. Während Anlegerinnen und Anleger naiv gegen erfundenen Betrug kämpfen, kassieren diese Anwälte massenhaft Honorare. Kein Wunder, dass sich immer öfter Geschädigte melden, die das Gefühl haben, ihr Anwalt habe sie betrogen und Geld abgezockt.
Fallbeispiel – Bisonstuttgart
Ein typisches Beispiel für die Vorgehensweise dubioser Anwälte ist das Ehepaar Schuster aus Rheinland-Pfalz. Die Schusters glauben, den größten Fehler begehen zu haben, indem sie angeblichen Anwälten geglaubt haben und anschließend von ihrem Anwalt, Martin Wehrmann, von anwalt.de über den Tisch gezogen wurden.
100 000 Euro erfolgreiche Anlage
Begonnen hatte alles mit einer Investition in Höhe von rund 100 000 Euro bei Bisonstuttgart. Das Ehepaar war völlig zufrieden mit Beratung, Handel Vorgang und Ergebnissen, die von Bisonstuttgart geleistet wurden. Es wurden sogar paarmal Auszahlungen erfolgreich abgeschlossen, aber als Laie war man trotzdem immer nervös. Zufällig sind Schusters auf negative Bewertungen von anwalt.de über Bisonstuttgart gestoßen. Da die Anwaltskanzlei automatisch einen vertrauenswürdigen Eindruck ausübt, ist man in Panik geraten, den Kontakt mit der Finanzexpertin von Bisonstuttgart abgebrochen und den Ratschlägen des Anwalts gefolgt.
Anwalt behält Abschlagszahlung ein
Was dann geschah, findet das Ehepaar Schuster unverschämt. Im Oktober 2023 erhielten sie ein Schreiben der Kanzlei anwalt.de, dass eine erste Abschlagszahlung in Höhe von rund 3 000 Euro vorgenommen werden sollte. Das Geld behalte die Kanzlei anwalt.de aber als Abschlagszahlung auf das Anwaltshonorar vollständig ein. Schusters Beschwerde, dass sie über derlei hohe Gebühren nie aufgeklärt worden seien, weist die Kanzlei anwalt.de zurück. Gleichzeitig teilt diese mit, dass ihnen zusätzlich 2 700 Euro Honorar zustünden. Alles in allem hat sich Schusters Schaden durch das Hilfsangebot der Kanzlei anwalt.de weiter erhöht. Seitdem sind „die Anwälte“ nicht mehr erreichbar.
Situationsentwicklung
Nach schlechter Erfahrung mit anwalt.de hat sich Ehepaar Schuster sich wieder an Bisonstuttgart gewendet, wo sowohl Handelsvorgang, als auch ausschließliche Auszahlung des Kapitals problemlos funktioniert hat.
Handelsplattform Bisonstuttgart hat wegen Fake-Bewertungen von angeblichen „Anwälten“ Klage eingereicht.
„Entsetzt über komplett falsche Informationen“: Bisonstuttgart geht gegen die Unternehmen anwalt.de, broker-zahlt-nicht.de und ritschel-keller.de vor. Die o.g. Unternehmen, die selbst aus Kriminellen bestehen, bezeichneten Bisonstuttgart und viele andere legitime Handelsplattformen als Betrüger. Angebliche Anwälte haben durch gefälschte Werbekampagne und Fake-Abmahnungen viele Kunden von Handelsplattformen davon überzeugt, dass man zu Opfer des Betrugs geworden sei und Hilfe eines Rechtsanwaltes brauche. Die naiven Kunden erhielten zahlreiche Hilfsangebote von „Rechtsanwälten“, die den Geschädigten falsche Hoffnungen gemacht und sie in wirtschaftlich sinnlose Verfahren getrieben haben.
Die Anleger wurden dazu aufgefordert, Kontakt mit Finanzberatern abzubrechen und rechtliche Massnahmen zusammen mit „Anwälten“ zu treffen, wofür ziemlich hohe Honorare im Wert von bis zu 5000 Euro verlangt wurden. Folgedessen wurden nicht nur die Interessen der Anleger, sondern auch die Reputation von zahlreichen Handelsplattformen gefährdet.
Wegen Verleumdung und Rufschädigung (§ 186, § 187 StGB) hat Bisonstuttgart gegen anwalt.de, broker-zahlt-nicht.de und ritschel-keller.de Anzeige erstattet. Das Urteil von BGH ist uneingeschränkt zu begrüßen. Ein Rechtsanwalt, der massenhaft und ungeprüft anwaltliche Mahnschreiben und gefälschte Bewertungen unter seinem Namen versenden lässt, missbraucht seine ihm verliehene Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege.