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Deutsches Gesetz ermöglicht die Haltung von Kryptowährungen durch institutionelle Fonds

Vom 2. August 2021 an dürfen deutsche Investmentfonds bis zu 20 % ihres Kapitals in Kryptowährungen anlegen. Damit könnte der Weg für eine allgemeine Anerkennung von Bitcoin (BTC) und anderer Kryptowährungen durch die nationalen Rentenfonds frei sein.

Laut Bloomberg ändert die neue Gesetzgebung die festgelegten Regeln für Spezialfonds, auch bekannt als Sonderfonds, die nur von institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versicherungen verwaltet werden. Die Spezialfonds betreuen derzeit Vermögenswerte im Umfang von rund 2,1 Billionen US-Dollar bzw. 1,8 Billionen Euro.

Wie Tim Kreutzmann vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) der Nachrichtenagentur Bloomberg erklärt, wird der Anteil der meisten Fonds zunächst wohl unter 20 Prozent bleiben:

„Einerseits müssen institutionelle Investoren wie Versicherungen strenge Auflagen für ihre Investmentstrategien erfüllen. Und andererseits wollen sie sicher in Krypto investieren.“


Die Anfang Juli beschlossene neue Regelung ist ein wichtiger Fortschritt in der Regulierung digitaler Assets durch den Gesetzgeber in Deutschland. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, besser als BaFin bekannt, rät weiterhin zur Zurückhaltung bei der Investition in elektronische Vermögenswerte. Zugleich fördert die Finanzaufsicht die Innovation der Blockchain im Land.

Deutschland begann 2019 mit einer umfangreichen Strategie für Blockchain und unterstützte 44 Adoptionsmaßnahmen, die bis 2021 umgesetzt sein sollen. Das neue Konzept zum Thema Blockchain und Krypto sieht zudem Regelungen vor, die Investoren den Zugriff auf die digitalen Investitionen vereinfachen sollen.


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