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Vorwurf der kanadischen Behörde: OKEx-Betreiber verletzt Wertpapierrecht

Die Wertpapierkommission von Ontario hat Aux Cayes FinTech Company Limited, eine Rechtsperson auf den Seychellen, die die Kryptowährungsbörse OKEx betrieben hat, beschuldigt, die Vorschriften des kanadischen Wertpapierrechts nicht einzuhalten.

Die Wertpapierbehörde von Ontario OSC hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass Aux Cayes sich möglicherweise an illegalen Tätigkeiten beteiligen und mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen konfrontiert werden könnte, falls das Institut nicht mit den zuständigen Behörden zusammenarbeitet. Laut der OSC gelten die über OKEx verkauften Krypto-Asset-Produkte als Sicherheiten und als Derivate, die unter das Wertpapiergesetz der Provinz Ontario fallen. Die Behörde behauptet, dass das Unternehmen Aux Cayes die regionalen Registrierungs- und Prospektvorschriften nicht erfüllt hat.

Im März hatte die OSC allen in der kanadischen Provinz operierenden Krypto-Asset-Handelsplattformen angekündigt, dass sie bis zum 19. April das Wertpapierrecht einhalten müssten, ansonsten drohten behördliche Maßnahmen. Obwohl das Vollzugsteam der Regulierungsbehörde sagte, dass Aux Cayes im Juni auf einige Anfragen reagierte, hat die Plattform es versäumt, „grundlegende Angaben über ihre Ontario-Kunden“ zu liefern, darunter die Anzahl der Accounts und die Gesamtbestände.

Das Team der Strafverfolgungsbehörde empfiehlt, dass Aux Cayes den Handel mit Kryptowährungen einstellen muss, dass es verboten ist, Wertpapiere zu kaufen, und dass es potenziell Millionen US-Dollar an Geldstrafen und Schadenersatzgebühren zahlen muss. Gemäß der Meldung vom Donnerstag hat die Agentur eine Verhandlung für den 15. September geplant, um die Behauptungen zu klären.


Die Behörde hat ähnliche Vorwürfe gegen Bybit, die Kryptowährungsbörse KuCoin und Polo Digital Assets, der Dachgesellschaft von Poloniex, vorgebracht. In sämtlichen Fällen macht die OSC geltend, die Plattformen hätten es unterlassen, sich innerhalb der Frist vom 19. April mit der Börsenaufsichtsbehörde abzustimmen, und hätten somit gegen das Börsengesetz verstoßen.


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