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Deutsche Unternehmen Verzichten auf Bitcoin aus Mangel an ‚Wettbewerbsvorteil‘

Deutschland stuft Bitcoin und im weiteren Sinne auch Kryptowährungen offiziell als Finanzinstrument ein, gemäß den neuesten Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die besagte Anleitung war ein Versuch, den Status von Krypto und die für damit verbundene Geschäftsaktivitäten geltenden Vorschriften zu klären.

Trotz dieser Klarheit und Proaktivität ist die „Anpassung“ der Kryptowährungen durch die Branchenakteure in Deutschland nach wie vor relativ gering. Dies geht aus einem kürzlich erschienenen Papier mit dem Titel „Anpassung von Kryptowährungen in börsennotierten Unternehmen“ hervor: Empirische Ergebnisse einer CFO-Umfrage am deutschen Kapitalmarkt, in der ein Online-Fragebogen an CFOs von 31 börsennotierten Unternehmen im Prime Standard verschickt wurde.

Nach den Ergebnissen des Berichts sind Kryptowährungen für deutsche Aktiengesellschaften eher von untergeordneter Bedeutung. So betrachten beispielsweise nur 10% der befragten Unternehmen Kryptowährungen als eine mögliche Investition, während keines behauptete, in sie investiert zu haben. Eine Mehrheit der Unternehmen ist der Meinung, dass durch die Einführung von Kryptowährungen in Zukunft keine Wettbewerbsvorteile erzielt werden können. Tatsächlich sprach nur ein Unternehmen über die Integration von Kryptowährungen.

Die zugrundeliegende Technologie der Kryptowährungen – Blockchain – erwies sich als relevanter als Bitcoin. Der Grund dafür wurde mit dem „vergleichsweise geringen Risiko einer undefinierten Nutzung der Technologie“ erklärt, als mit der riskanten Anpassung „neuer Währungen“. Einige der von den befragten Unternehmen identifizierten Anwendungsfälle wurden beobachtet,


Mehr als die Hälfte betrachten Kryptowährungen sowohl als Zahlungsmittel am Verkaufspunkt als auch als geeignetes Mittel, um auf die Blockchain-Technologie zuzugreifen. Mehr als ein Viertel erkennt potenzielle Vorteile im Zusammenhang mit dem Internet oder bei der Abwicklung von Kleinzahlungen (Micropayments).

Als Haupthindernisse wurden zwar die regulatorische Unsicherheit und die hohe Preisvolatilität angesehen, doch die potenziellen Vorteile, die von den betreffenden Unternehmen genannt wurden, waren niedrige Transaktionskosten und das Wegfallen von Vermittlern.

Die Banken haben den Verkauf und die Lagerung von Kryptowährungen ab 2020 genehmigt, was die regulatorische Position Deutschlands betrifft. Dieser Entwicklung folgend erhielt die BaFin im Februar dieses Jahres mehrere „Interessensbekundungen“ von Banken für die Genehmigung, künftig ein Krypto-Custody-Geschäft zu betreiben. Dies hatte die BaFin in ihrer Leitlinie festgestellt,

[Sie sind definiert] als digitale Darstellungen eines Wertes, der nicht von einer Zentralbank oder einer öffentlichen Einrichtung ausgegeben oder garantiert wurde und nicht notwendigerweise mit einer gesetzlich festgelegten Währung verbunden ist und der nicht den rechtlichen Status einer Währung oder von Geld hat, sondern von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und elektronisch übermittelt, gespeichert und gehandelt werden kann.


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