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Richterin weist Sammelklage gegen Ripple im XRP-Wertpapierprozess ab

Richterin weist Sammelklage gegen Ripple im XRP-Wertpapierprozess ab

Ripple Labs Inc. hat einen entscheidenden Sieg in der bundesweiten Sammelklage im Northern District of California errungen. Der Fall (4:18-cv-06753-PJH), der von Richterin Phyllis J. Hamilton geleitet wurde, zog aufgrund seiner möglichen Auswirkungen auf die Klassifizierung des digitalen Vermögenswerts XRP nach US-amerikanischem Wertpapierrecht erhebliches Interesse aus der XRP-Gemeinschaft auf sich. Ripple’s Antrag auf ein summarisches Urteil wurde stattgegeben, was zur Abweisung sowohl der bundesweiten als auch der staatlichen Sammelklagen führte, in denen behauptet wurde, dass XRP als nicht registriertes Wertpapier verkauft wurde.

Der pro-XRP-Anwalt Fred Rispoli erklärte die Auswirkungen des Urteils über soziale Medien: „Ein Sieg für Ripple in der Sammelklage in Oakland. Der Richter gibt dem Antrag von Ripple auf summarisches Urteil bei den bundesweiten Sammelklagen wegen nicht registrierter Wertpapiere sowie bei den staatlichen Wertpapierklagen statt. Aber dies waren nur verfahrensrechtliche Siege.“

Wichtige Entscheidungen und verfahrensrechtliche Siege

Das Urteil von Richterin Hamilton stellt einen verfahrensrechtlichen Sieg für Ripple dar, da die Sammelklagen abgewiesen wurden. Das Gericht vermied jedoch eine endgültige rechtliche Feststellung darüber, ob XRP ein Wertpapier ist. Stattdessen bleibt diese Frage ungelöst, wobei das Gericht erklärte, dass eine Jury entscheiden müsse, ob XRP alle drei Kriterien des Howey-Tests erfüllt, der bestimmt, was unter US-amerikanischem Recht als Wertpapier gilt.

Fred Rispoli betonte: „Die Sammelklage ist nun auf Distriktgerichtsebene abgeschlossen. Ob XRP jedoch ein Wertpapier ist, hat das Gericht offen gelassen. Es ist nun Sache der Jury zu entscheiden, ob alle drei Kriterien des Howey-Tests erfüllt sind.“


Rispoli merkte weiter an, dass der ungelöste individuelle Anspruch eines Klägers wahrscheinlich vor Gericht weiterverfolgt wird, obwohl es aufgrund der geringen Schadenssumme und des möglichen negativen Jury-Urteils im Falle eines Sieges des Klägers zu einer Einigung kommen könnte. „Zusammengefasst: Das Gericht sagt, ob XRP in Bezug auf Einzelhandelskäufer an einer Börse ein Wertpapier ist, muss die Jury entscheiden und nicht eine Rechtsfrage,“ fügte Rispoli hinzu.

Widersprüche und anhaltende Unsicherheit

Die Meinung hat unterschiedliche Reaktionen von Rechtsexperten ausgelöst, darunter Marc Fagel, der auf Widersprüche zu einem anderen Urteil hinwies und die Komplexitäten in der rechtlichen Interpretation digitaler Vermögenswerte hervorhob. Fagel erklärte: „Ich habe die Meinung gerade gelesen. Sie widerspricht direkt Torres bei programmgesteuerten Verkäufen (obwohl es interessanter gewesen wäre, wenn das Gericht einen Schritt weiter gegangen wäre und sie als Wertpapierverkäufe per Gesetz gefunden hätte, anstatt es der Jury zu überlassen).“

Ripples verfahrensrechtlicher Sieg löst nicht die übergeordneten rechtlichen Fragen rund um XRP und dessen Status als potenzielles Wertpapier. Wie Rispoli bemerkte, steht hier das breitere Problem im Raum, dass bundesweite Gesetzgebung erforderlich ist, um die regulatorische Behandlung von Kryptowährungen zu klären. „Letztlich muss die Krypto-Welt den Druck auf die Erlangung einer bundesweiten Gesetzgebung aufrechterhalten, denn wir sind auf dem Weg, dass XRP in Kalifornien ein Wertpapier ist, aber nicht in New York,“ erklärte er.

Detaillierte Untersuchung des Urteils

Die Klage umfasst Sammelklagen gegen Ripple Labs Inc., seine Tochtergesellschaft XRP II, LLC, und den CEO von Ripple, Bradley Garlinghouse. Die zentralen Vorwürfe betreffen den Verkauf und die Vermarktung von XRP, von denen die Kläger behaupten, dass es als nicht registriertes Wertpapier angeboten und verkauft wurde.

Das Urteil von Richterin Phyllis J. Hamilton traf mehrere wichtige Entscheidungen zugunsten von Ripple. Die bundesweiten Wertpapieransprüche wurden nach der Verjährungsfrist abgewiesen, da die Ansprüche verjährt waren, da das Angebot mehr als drei Jahre vor Einleitung der Klage stattfand. Ähnlich wurden staatliche Ansprüche aufgrund des Versagens des Klägers, Privity nachzuweisen, abgewiesen, ein notwendiges Element für diese Ansprüche nach kalifornischem Recht. Alle Sammelklagen sowohl für bundesweite als auch staatliche Vorwürfe wurden abgewiesen, was den Umfang der Klage gegen Ripple erheblich reduzierte.

Jedoch wurde Ripples Antrag auf summarisches Urteil in Bezug auf den individuellen Anspruch gegen CEO Garlinghouse wegen angeblich irreführender Aussagen über seine Investition in XRP abgelehnt. Dieser Anspruch wird vor Gericht weiterverfolgt und konzentriert sich darauf, ob Garlinghouse’s Aussagen die Erwartungen und Investitionsentscheidungen der Anleger beeinflusst haben.

Fazit

Während Ripples Sieg in der Sammelklage ein positives Signal für das Unternehmen darstellt, bleibt die rechtliche Unsicherheit rund um XRP weiterhin bestehen. Die Frage der Wertpapierklassifizierung wird voraussichtlich erst durch eine Jury entschieden werden, falls die verbleibende Einzelklage gegen CEO Garlinghouse nicht zuvor beigelegt wird.


Die anhaltende Debatte unterstreicht den dringenden Bedarf an klarerer Regulierung für digitale Vermögenswerte auf Bundesebene in den USA. Die derzeitige Rechtslage führt zu Unsicherheit für Unternehmen und Investoren gleichermaßen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil auf den XRP-Markt und die breitere Krypto-Branche auswirken wird. Bislang bietet es zwar eine gewisse Erleichterung für Ripple, beseitigt jedoch nicht die grundlegenden Fragen zur Wertpapierklassifizierung von digitalen Assets.


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