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Krypto unterliegt den Vorschriften für wertpapierbasierte Swaps

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde oder SEC könnte in Kürze neue Vorschriften für die Registrierung und Regelung von sicherheitsbasierten Tauschgeschäften, darunter auch Kryptowährungen, erlassen.

In einem Vortrag vor dem Ausschuss für Derivat- und Futures-Recht der amerikanischen Anwaltskammer erläuterte der Vorsitzende der SEC, Gary Gensler, die Veränderungen, die im kommenden Jahr für wertpapierbasierte Tauschgeschäfte gelten sollen. Ziel der Veränderungen ist es, die Markttransparenz zu steigern und das Marktrisiko zu verringern. Die im November in Kraft kommenden neuen Vorschriften enthalten neue Anforderungen an den Schutz der Kontrahenten, Anforderungen an Eigenkapital und Marge, innerbetriebliches Risikomanagement, Überwachung und Verantwortliche für die Einhaltung der Vorschriften, Bestätigung von Abschlüssen und Aufzeichnungs- und Meldeverfahren. Ab dem kommenden Februar wird beispielsweise von Sammelstellen für Swap-Daten verlangt, dass sie der Öffentlichkeit Informationen über einzelne Geschäfte offenlegen.

Gensler erklärte dazu:

„Daher haben wir unsere Leute gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, wie wir weiterhin die Transparenz steigern und die Risiken durch die nicht verwendeten Befugnisse reduzieren können, vor allem im Hinblick auf sicherheitsbasierte SEFs und Positionsberichterstattung.“


Zum Ende seiner Ansprache hin erklärte Gensler, dass die Vorschriften zum Handels-Reporting für Kryptowährungen gelten würden, falls diese Produkte Wertpapier-basierte Tauschgeschäfte seien:

„Machen Sie jetzt keinen Irrtum: Ob es sich um einen Stock Token, einen wertstabilen Token, unterstützt von Sicherheiten, oder jedes andere virtuelle Erzeugnis handelt, das ein künstliches Exposure zu unterliegenden Wertpapieren bietet, ist egal. Die Plattformen – ob im dezentralen oder zentralen Finanzbereich – sind von den Sicherheitsgesetzen betroffen und unterliegen unserem Wertpapierregime.“

Jegliches Anbieten oder Verkaufen an Privatkunden muss nach dem Wertpapiergesetz von 1933 angemeldet werden. Gensler erklärte, dass die SEC alle Instrumente nutzen wird, die sie zur Verfügung hat, um den Schutz der Anleger in diesen Bereichen zu sichern.


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