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Eine gemeinsame Anstrengung der Bank of Canada und des MIT zur CBDC-Forschung

Die Bank of Canada und das MIT haben sich für ein einjähriges Forschungsprojekt über die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) zusammengetan.

Das Team der Digital Currency Initiative (DCI) an den MIT Media Labs wird mit der Bank zusammenarbeiten, um zu untersuchen, wie sich „neue Technologien auf das zukünftige Design einer CBDC auswirken können“, wie es in einer Erklärung vom Mittwoch heißt.

Fintech und die Frage, wie CBDCs in Kanada funktionieren könnten, gehören zu den vielen Themen, an denen die Bank of Canada im Rahmen eines größeren Entwicklungsplans für digitale Währungen arbeitet.

Die Bank of Canada warnt jedoch, dass „noch keine Entscheidung darüber getroffen wurde, ob ein CBDC in Kanada gegründet werden soll“ und verspricht ein Update, sobald die Studie abgeschlossen ist.


Die Arbeit des MIT DCI mit der Federal Reserve Bank of Boston ist nicht das erste Mal, dass es mit einer Bank bei der Forschung zu CBDCs zusammenarbeitet, wie wir bereits berichtet haben.

Prototypen eines „hypothetischen Allzweck-CBDC“ wurden unter Verwendung von zwei möglichen Modellen getestet, die die Distributed Ledger Technology (DLT) einbeziehen und Transaktionen auf mehreren Computern verarbeiten, anstatt nur von einem Bestellsystem für eine einzelne Transaktion abhängig zu sein, um Doppelausgaben zu vermeiden.

In letzter Zeit wurde der umstrittenen neuen Kryptowährung „CBDC“ viel Aufmerksamkeit geschenkt. Der Präsident von Asset Strategies International, Rich Checkan, bezeichnete sie als „vom Satan selbst in der Hölle zusammengebraut“.

Die von US-Präsident Joe Biden erlassene Executive Order zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Entwicklung digitaler Vermögenswerte besagt, dass CBDC mit Sitz in den USA „höchste Priorität“ für die Forschung und Entwicklung in den Vereinigten Staaten eingeräumt werden soll.

Der Anordnung zufolge sind der Finanzminister und andere zuständige Beamte verpflichtet, die Machbarkeit eines lokalen CBDC zu untersuchen, und der Generalstaatsanwalt ist dafür zuständig, „alle notwendigen Gesetzesänderungen zu bewerten“ und dann so schnell wie möglich einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.


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